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SUMMARY:Academia Spezial: US-(Re)Exportkontrollrecht
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\nDas US-Exportkontrollrecht ist ein nationales Exportkontrollrecht, das für sich extraterritoriale Wirkung auch in Deutschland beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht-amerikanische Forschungseinrichtungen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen. Werden US-Produkte in verbautem oder unverbautem Zustand weitergehandelt, können die Regelungen der US-Re-Exportkontrolle relevant werden. Für Forschungseinrichtungen ist es im internationalen Austausch unerlässlich, die Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts nach den EAR zu kennen.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<HTML><HEAD><TITLE></TITLE><BODY><FONT SIZE=2>Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/academia-spezial-us-re-exportkontrollrecht-1903700<p><span>Das US-Exportkontrollrecht ist ein nationales Exportkontrollrecht, das für sich extraterritoriale Wirkung auch in Deutschland beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht-amerikanische Forschungseinrichtungen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen. Werden US-Produkte in verbautem oder unverbautem Zustand weitergehandelt, können die Regelungen der US-Re-Exportkontrolle relevant werden. Für Forschungseinrichtungen ist es im internationalen Austausch unerlässlich, die Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts nach den EAR zu kennen.</span></p></FONT></BODY></HTML>
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