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SUMMARY:Das System der Lieferantenerklärungen nach neuem Zollrecht
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DESCRIPTION:Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/das-system-der-lieferantenerklaerungen-nach-neuem-zollrecht-1943342
\nDie EU hat mit 158 Ländern (zuletzt Vereinigtes Königreich, Vietnam, Singapur, Kanada, Japan sowie vielen weiteren Staaten in Ost- und Südeuropa, den Mittelmeer-Anrainern, in Nord-, Mittel- und Südamerika, in Asien und Afrika) sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. Damit soll ein besonderer Impuls für einen verstärkten Außenhandel mit Wirtschaftsentwicklung und erhöhter Beschäftigung gesetzt werden.\n\nDer Warenverkehr mit diesen Ländern kann auf Basis der Vereinbarungen weitgehend zollfrei oder zollermäßigt abgewickelt werden. Es ist aber für die Inanspruchnahme der Vergünstigung notwendig, die Ursprungsregeln der Präferenzabkommen zu beachten, d. h., die Waren müssen in der EU bzw. in den Präferenzpartnerländern vollständig hergestellt oder ausreichend be- bzw. verarbeitet sein, bevor die jeweiligen Nachweisdokumente ausgefertigt werden dürfen.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<HTML><HEAD><TITLE></TITLE><BODY><FONT SIZE=2>Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/das-system-der-lieferantenerklaerungen-nach-neuem-zollrecht-1943342<p><span>Die EU hat mit 158 Ländern (zuletzt Vereinigtes Königreich, Vietnam, Singapur, Kanada, Japan sowie vielen weiteren Staaten in Ost- und Südeuropa, den Mittelmeer-Anrainern, in Nord-, Mittel- und Südamerika, in Asien und Afrika) sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. Damit soll ein besonderer Impuls für einen verstärkten Außenhandel mit Wirtschaftsentwicklung und erhöhter Beschäftigung gesetzt werden.</span><br/><br/><span>Der Warenverkehr mit diesen Ländern kann auf Basis der Vereinbarungen weitgehend zollfrei oder zollermäßigt abgewickelt werden. Es ist aber für die Inanspruchnahme der Vergünstigung notwendig, die Ursprungsregeln der Präferenzabkommen zu beachten, d. h., die Waren müssen in der EU bzw. in den Präferenzpartnerländern vollständig hergestellt oder ausreichend be- bzw. verarbeitet sein, bevor die jeweiligen Nachweisdokumente ausgefertigt werden dürfen.</span></p></FONT></BODY></HTML>
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