Die Verfahren der aktiven und passiven Veredelung zählen zu den besonderen zollrechtlichen Verfahren gemäß Artikel 210 des Unionszollkodex. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit zur Reduzierung von Kosten. Durch diese Verfahren können Rohstoffe oder halbfertige Produkte zollfrei eingeführt, bearbeitet oder verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt werden. Für die Anwendung ist eine zollrechtliche Bewilligung erforderlich, die entweder im Vorfeld oder im Rahmen der Zollanmeldung beantragt und erteilt werden kann.
Aktive & Passive Veredelung
Seminar
Termin:
07.10.2026
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Gießen-Friedberg