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Seminar
Termin: 15.09.2023
Ort: Gießen, Deutschland
Veranstalter: IHK Gießen-Friedberg


Die Zollverwaltung erwartet vom exportierenden Unternehmen, dass es über funktionierende Exportkontrolle verfügt. Diese hat sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerzuspiegeln. 
Dies umfasst die Einhaltung von Genehmigungspflichten für bestimmte Güter ebenso wie z.B. die Sanktionslistenprüfung oder die Beachtung der Embargobestimmungen. Diese Prüfprozesse sind nachzuweisen. Fehlen diese, wirkt sich das negativ auf das behördliche Risiko-Rating des Unternehmens aus. Doch wie baue ich die Exportkontrolle im Unternehmen auf, damit sie den Anforderungen genügt?

  • Grundzüge der europäischen und deutschen Exportvorschriften
  • Überblick über das US-Reexportrecht
  • Organisation der firmeninternen Exportkontrolle und deren Dokumentation
  • Die Arbeits- und Organisationsanweisung Exportkontrolle
  • Der Ausfuhrverantwortliche / Exportkontrollbeauftragte

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge