Webinar
Termin: 22.10.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

Wenn ein Unternehmen Waren aus einem Drittland erhält und diese in ein Zolllager einführt, muss es zunächst keine Einfuhrabgaben entrichten. Die Waren behalten ihren Status als „Nichtunionswaren“ und können im Zolllager so lange lagern, bis feststeht, was mit ihnen geschehen soll. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen keine Abgaben an.

Sie wollen wissen, ob ein Zolllager für Sie vorteilhaft ist und brauchen daher einen Überblick? Sie wollen erfahren: Rechnet sich ein Zolllager für das Unternehmen?

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Zoll und Einfuhr