Workshop
Termin: 30.10.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Köln

Wer Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, ist regelmäßig mit Zollverfahren befasst. Es muss nicht nur die Ausfuhr der Waren angemeldet werden - auch im Empfangsland sind Einfuhrformalitäten zu beachten. Darüber hinaus wird die ausländische Zollverwaltung die Waren nur freigeben, wenn eine Zollkaution in Höhe der Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern) hinterlegt wird, deren Rückerstattung dann bei der Wiederausreise und -ausfuhr der Waren beantragt werden muss. Zuletzt stehen dann bei der Wiedereinfuhr in die Europäische Union weitere Zollformalitäten zur Erledigung an.

Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert. Es bietet die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten. Zudem ermöglicht es die vorübergehende Einfuhr in einen der mehr als 70 Carnet A.T.A.-Anwenderstaaten ohne Hinterlegung einer Zollkaution.

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Zoll und Einfuhr