Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist klar: Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen - nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für menschenrechtliche und ökologische Risiken in ihren Lieferketten.
Rechtlich in der Pflicht sind ausschließlich große Unternehmen, doch die Auswirkungen spüren auch kleine und mittlere Betriebe. Als Teil der Lieferkette sollen sie Daten liefern, Verpflichtungserklärungen unterzeichnen und Prüfprozesse ermöglichen. Doch was davon ist rechtlich erforderlich? Wo bestehen Spielräume - und wo liegen die Grenzen der Zusammenarbeit?