Seminar
Termin: 22.06.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Siegen

Das US- (Re-)Exportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und ist in vielen Fällen auch von deutschen Firmen zu beachten!!

Falls Sie Waren aus den USA beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem (Re-)Exportrecht. Vor einer Weitergabe dieser Güter sind die Reexportvorschriften zwingend zu prüfen. Ansonsten können empfindliche Sanktionen drohen.

Sollten amerikanische Güter (oder Software) außerhalb der USA in ein Produkt (z.B. Maschine) eingebaut werden, kann das Endprodukt ebenfalls dem US-Exportrecht unterliegen und genehmigungspflichtig sein (de-minimis-rule).

Im Seminar werden die zu beachtenden amerikanischen Exportvorschriften erläutert und deren Umsetzung in der innerbetrieblichen Praxis dargestellt. Der Aufbau der amerikanischen Ausfuhrliste (Commerce Control List) mit ihren Listenpositionen ist ebenso Thema wie die Berechnung der De-minimis-Kalkulation beim Einbau von US-Komponenten in ein deutsches Produkt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, USA