Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei (§ 1 AWG). Dennoch können durch Rechtsverordnung bestimmte Rechtsgeschäfte und Handlungen beschränkt oder Handlungspflichten angeordnet werden (§ 4 AWG). Eine entsprechende Prüfung hinsichtlich einer Genehmigungspflicht hat jeder Exporteur vor jeder Ausfuhr vorzunehmen. Durch die Eingabe einer Codierungskennziffer in der Ausfuhranmeldung wird eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben, für deren Richtigkeit der Anmelder verantwortlich ist. Die Angabe unrichtiger Codierungskennziffern kann ahndungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dual-Use und Genehmigungscodierungen
Seminar
Termin:
09.07.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Wiesbaden