Vor der Ausfuhr von Waren müssen diese mit einer Ausfuhranmeldung beim Zoll gemeldet werden. Neben dem Zollkodex der Union (UZK) sind verschiedene Vorschriften und Verordnungen zu beachten, wie das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Es stellen sich dem exportierenden Unternehmen beim Handel mit Drittländern, also mit Ländern außerhalb der EU, eine Reihe von
abwicklungstechnischen Fragen: Wie erstelle ich eine korrekte Ausfuhranmeldung? Benötige ich eine Unterlagencodierung? Wann darf ich meine Ware verladen? - all diese Fragen werden im Seminar behandelt.
Einführung in die Exportabwicklung
Seminar
Termin:
03.02.2026
Ort:
Reutlingen, Deutschland
Veranstalter:
IHK Reutlingen