Seminar
Termin: 02.09.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Schwerin

Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei.

Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Einschränkungen. Selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck auf warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr