Grundsätzlich hat jeder Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen, ob diese zulässig bzw. genehmigungsbedürftig sein könnte. Dazu gehören der Überprüfung der belieferten Kunden (An wen liefere ich?) und Länder (Wohin liefere ich?) auch die Klassifizierung der zu liefernden Güter (Was liefere ich?) und deren Verwendungszwecke (Für welche Zwecke liefere ich?). Hierzu sind strukturierte innerbetriebliche Prozesse zu installieren, zu überwachen und zu dokumentieren. Insbesondere in Außenwirtschaftsprüfungen durch die Zollverwaltung wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen geprüft. Hierzu ist eine schriftliche Arbeitsanweisung (sog. „Internal Compliance Program“) mit genau definierten Prozessen sehr hilfreich und diese kann sogar zu Reduzierung der Haftung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter beitragen.
Erstellung einer Arbeitsanweisung Exportkontrolle: (ICP)
Seminar
Termin:
03.07.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Wiesbaden