Webinar
Termin: 18.05.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Köln

Das EU-Mercosur-Abkommen gewinnt weiter an Dynamik und steht vor der praktischen Umsetzung – und mit ihm eröffnen sich neue Zollvorteile im Handel mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Mit den jüngsten Entwicklungen zur vorläufigen Anwendung rücken konkrete zollrechtliche Auswirkungen für Unternehmen näher. Für export- und importorientierte Unternehmen stellt sich damit die Frage: Welche Zollvorteile können wann genutzt werden und welche Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen? 

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay