Seminar
Termin: 10.11.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Lübeck

Mit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Ausstoß klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase (F-Gase) deutlich zu reduzieren. Für viele Unternehmen ergeben sich daraus neue Pflichten beim Einsatz, Inverkehrbringen und bei der Wartung entsprechender Produkte und Anlagen. Die EU-Vorgaben betreffen auch zahlreiche Im- und Exportvorgänge: Die Verordnung erfasst nicht nur ozonabbauende Stoffe und deren Isomere, sondern auch Erzeugnisse und Einrichtungen – einschließlich ihrer Bestandteile –, die solche Stoffe enthalten oder für ihren Betrieb benötigen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr