Zur Überprüfung der gesetzeskonformen Abwicklung des Warenverkehrs hat der deutsche Zoll die Möglichkeit, Unternehmen einer behördlichen Prüfung zu unterziehen. Es gibt folgende Prüfungsarten:
• Zollprüfung
• Außenwirtschaftsprüfung
• Präferenzprüfung
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Zoll und Einfuhr