Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Zu beachten sind Gesetze zu Verbringungsnachweisen (z. B. Gelangensbestätigung) ebenso wie Sonderregeln für innergemeinschaftliche Reihen- und Dreiecksgeschäfte. Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" sind umfangreiche Änderungen bei der Dokumentation von USt.-Id.-Nummern, bei der Zusammenfassenden Meldung, bei Reihengeschäften und bei Konsignationslagern wirksam geworden. Die Vielzahl von Regelungen im Bereich der Lieferungen, Dienstleitungen und Werk-/Montagelieferungen macht die Handhabung in der EU oft komplizierter als mit Drittländern und selbst gestandene Experten können schon einmal den Überblick verlieren, welche Vorschriften gelten und welche Erleichterungen/Vereinfachungen es gibt.
Gelangensbestätigung & Co.
Seminar
Termin:
01.10.2026
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Halle-Dessau