Seminar
Termin: 23.04.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Lübeck

Die meisten deutschen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, monatlich Intrastatmeldungen für die Verkehrsrichtungen Eingang und/oder Versendung abzugeben. Während sich die „Standardfälle“ in der Regel zügig und automatisiert melden lassen, führen Sonderfälle wie Rückwaren, Reklamationen, Reihen- und Dreiecksgeschäfte zu besonderen Herausforderungen für die meldepflichtigen Unternehmen. Das Statistische Bundesamt prüft die eingereichten Daten auf Plausibilität, beispielsweise hinsichtlich der Meldefelder Warennummern, Rechnungswert, Mengen- und Gewichtsangaben und erhält zusätzlich von den Finanzbehörden Daten aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Vor diesem Hintergrund werden im Seminar auch umsatzsteuerliche Grundlagen behandelt.

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Zoll und Einfuhr