Die Klassifizierung von Gütern in Güterlisten stellt für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Unter dem Begriff Güter werden dabei nicht nur Waren im engeren Sinne sondern auch Software und Technologie subsumiert. Die Ausfuhr bestimmter sogenannter gelisteter Güter aus der EU ist genehmigungsbedürftig, manchmal sogar verboten. Für manche Güter wird auch eine Verbringungsgenehmigung für innergemeinschaftliche Lieferungen benötigt. Die Zollverwaltung prüft beispielsweise im Rahmen einer sog. Außenwirtschaftsprüfung regelmäßig auch die Klassifizierung der Güter eines Unternehmens gegen die einschlägigen Güterlisten.
In der Unternehmenspraxis ist daher die Klassifizierung zwingend erforderlich, jedoch für viele Unternehmen angesichts der Vielzahl von Gütern und Güterlisten sehr komplex und arbeitsintensiv.