Immer mehr Unternehmen verkaufen ihre Ware oder eine Dienstleistung an ein ausländisches Unternehmen. Automatisch wird dann ein internationaler bzw. grenzüberschreitender Vertrag geschlossen. Im Unterschied zu Verträgen, die zwischen zwei deutschen Unternehmen geschlossen werden, gibt es aber eine Vielzahl an Besonderheiten, die während der Vertragsgestaltung beachtet werden sollten. Welches Recht sollte auf den Vertrag anwendbar sein? Wann ist das UN-Kaufrecht anwendbar? Die Gerichte in welchem Land sollten über eine potenzielle Streitigkeit entscheiden? Macht es Sinn, sich zuerst an ein Schiedsgericht zu wenden?
Das sind nur einige Fragen, die im Rahmen des Webinars beleuchtet werden sollen.