Die Europäische Union (EU) hat mit vielen Staaten Abkommen geschlossen, die Zollvergünstigungen oder vollständige Zollfreiheit für Ursprungswaren ermöglichen. Damit Waren von diesen Präferenzen profitieren können, müssen sie häufig bestimmte, klar definierte Herstellungsprozesse durchlaufen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen über die Lieferantenerklärung. Die entsprechenden Regelungen sind im EU-Zollrecht sowie in den Handelsabkommen der Union festgelegt.
Lieferantenerklärungen zählen zu den am häufigsten genutzten Dokumenten im Warenverkehr. In der praktischen Anwendung ergeben sich zahlreiche Fragestellungen – etwa zur korrekten Warenbeschreibung, zu Länderkennzeichnungen oder zur Kumulation.