Die Europäische Union hat in jüngster Zeit zahlreiche Handelsabkommen abgeschlossen beziehungsweise bestehende Abkommen weiterentwickelt. Für Unternehmen eröffnen sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten, Waren zu Präferenzbedingungen zu exportieren und damit ihren Kunden Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Zollvorteile ist jedoch, dass der präferenzielle Ursprung der Waren korrekt nachgewiesen werden kann. Eine zentrale Rolle spielen dabei Lieferantenerklärungen. Sie dienen Unternehmen innerhalb der Lieferkette als wichtige Grundlage, um den Präferenzursprung von Waren zu dokumentieren und die erforderlichen Nachweise für die Ausstellung von Präferenznachweisen beziehungsweise für Ursprungserklärungen zu erbringen.