Seminarziel:
Kenntnis der Nutzung von (Langzeit-)Lieferantenerklärungen, deren Ausstellung und Prüfung sowie Erlangung von Grundkenntnissen des Präferenzrechts
Die Nutzung von Zollpräferenzen (i.d.R. in Form der Zollfreiheit für Ursprungswaren) spielt im globalen Handel eine zunehmend große Rolle. Die (Langzeit-)Lieferantenerklärung ist für den Nachweis der Ursprungseigenschaft und als Vorpapier zur Ausstellung von Präferenznachweisen und Ursprungszeugnissen von zentraler Bedeutung.
Mit den Teilnehmer*innen werden die Grundzüge des präferenziellen Ursprungs anhand von Fallbeispielen behandelt und die Feststellung der Ursprungseigenschaft gemeinsam erarbeitet. Hierbei werden auch Besonderheiten und Neuerungen bei den Rechtsvorschriften beleuchtet.
An konkreten Beispielen wird die richtige Ausstellung und formale sowie inhaltliche Prüfung von (Langzeit-)Lieferantenerklärungen behandelt und erläutert, welche Formvorschriften zu beachten sind, wie Fehler vermieden werden können und wo Fallstricke lauern. Ebenso werden Risiken und Folgen von zu Unrecht ausgestellten (Langzeit-)Lieferantenerklärungen behandelt.