Seminar
Termin: 11.03.2026
Ort: Düsseldorf, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Düsseldorf

Lieferantenerklärungen sind Ursprungsnachweise, die der Lieferant eigenverantwortlich ohne Mitwirkung der Zollbehörden erstellen darf. Die korrekte Ausstellung von Lieferantenerklärungen ist an umfangreiche Voraussetzungen gebunden, die vor der Ausfertigung geprüft und dokumentiert werden müssen.

Ihre EU-ansässigen Kunden benötigen Lieferantenerklärungen für die Beantragung oder Ausstellung von Präferenznachweisen (z.B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung). Diese Präferenznachweise ermöglichen dem Kunden in bestimmten Abkommensländern der EU eine zollbegünstigte oder sogar zollfreie Einfuhr.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr