Seminar
Termin: 14.04.2026
Ort: Bremen, Deutschland
Veranstalter: Handelskammer Bremen für Bremen und Bremerhaven

Die Lieferantenerklärung (LE) als Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware hat wichtige Aufgaben und Einsatzbereiche. Die rechtmäßige Ausstellung von LEs durch den Hersteller oder den Zwischenhändler ist an wesentliche Voraussetzungen gebunden. Zulieferfirmen für den Exportbereich müssen bei der Ausstellung die Präferenzursprungsvorschriften beherrschen – andernfalls drohen Schadensersatzansprüche. Es werden die Regelungen für die Erstellung von „Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft“ nach dem UZK vorgestellt. Dabei werden auch die Grundlagen bzw. Regelungen des Präferenzrechts erläutert.

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Zoll und Einfuhr