Seminar
Termin: 21.07.2025
Ort: Coburg, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Coburg

Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen statistische Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Diese Meldevorschriften betreffen ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschafts-verkehr, den Stand bestimmter Auslands-forderungen und -verbindlichkeiten sowie den Stand der grenzüberschreitenden Unternehmens-beteiligungen. Die einzureichenden statistischen Meldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland.

Verstöße gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden können. Die Einhaltung der Meldepflicht bei Unternehmen wird vom örtlich zuständigen Hauptzollamt oder der Deutschen Bundesbank geprüft.

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Recht und Verträge