Die präferenzrechtliche Behandlung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr nimmt für europäische Unternehmen eine immer größere Rolle ein. Lieferantenerklärungen (LEs) dienen Exporteuren als vorgeschriebene Dokumente für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bei den Zollstellen in der EU. Dem Importeur wird in bestimmten Empfangsländern dadurch eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr ermöglicht. Exporteure mit einer zollamtlichen Bewilligung zum „Ermächtigten Ausführer“ sind ebenso verpflichtet, LEs von Zulieferern anzufordern und auf deren Richtigkeit zu überprüfen wie auch Unternehmen, die für Warensendungen mit einem Wert unter 6.000 € eine Präferenzursprungserklärung auf ihren Handelsdokumenten abgeben.
Zudem können Exporteure durch Vorlage einer LE bei den IHKn Ursprungszeugnisse erhalten, die im Empfangsland vom Käufer, von dessen Bank oder der dortigen Zollverwaltung verlangt werden. LEs sind somit häufig notwendige Ursprungsbescheinigungen in einer Nachweiskette, die den Import im Partnerland erst zollbegünstigt oder ggf. überhaupt ermöglicht und damit dem Lieferanten Wettbewerbsvorteile sichert.