Seminar
Termin: 30.06.2026
Ort: Trier, Deutschland
Veranstalter: EIC Trier - IHK/Hwk-Europa- und Innova­tions­centre GmbH, IHK Trier, Handwerkskammer Trier


Mitarbeiter, die Einsätze in Luxemburg abwickeln sollen, müssen vorab im online-Portal der ITM gemeldet werden. Ausnahmen von dieser Meldepflicht gibt es grundsätzlich nicht mehr, jedoch gewährt die Luxemburger Kontrollbehörde, ITM, den Entsendeunternehmen immer zwei Wochen zur Bereinigung von Regelverstößen. 
Nur wenn dies sachgerecht erfolgt, werden keine Bußgelder verhängt. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Luxemburg