Wer einen Montageauftrag aus der Schweiz erhält, sieht sich mit einer Reihe von Bestimmungen und Meldepflichten konfrontiert, deren Beachtung für einen reibungslosen Ablauf unabdingbar ist. Neben der Zollabwicklung sind die Meldungen für die entsendeten Mitarbeiter, die Einhaltung des Schweizer Mindestlohns sowie mögliche Kautionsleistungen nur ein Teil der umfassenden Vorgaben. Außerdem wird ein deutsches Unternehmen bei der Ausübung von bestimmten Dienstleistungen fast immer umsatzsteuerpflichtig in der Schweiz.
Zwei Expertinnen der Handelskammer Deutschland-Schweiz informieren Sie an diesem Tag über die arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen bei einer Mitarbeiterentsendung bzw. Dienstleistungserbringung.