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Hybrid-Veranstaltung
Termin: 07.12.2023
Ort: Magdeburg, online, Deutschland
Veranstalter: IHK Magdeburg

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung. Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf? usw. Neuerungen für das Jahr 2024 werden auch wieder in den Bereichen Exportkontroll- und Zollrecht, Präferenzrecht, Wareneinreihung sowie zu aktuellen Aspekten des Umsatzsteuerrechts für Auslandsgeschäfte erwartet. Sie als Unternehmen sollten diese Neuerungen kennen, um Ihre Geschäftsvorgänge mit Partnern aus anderen EU-Ländern und Drittländern mit hoher Rechtssicherheit und ohne Schwierigkeiten zu realisieren. Wir machen Sie fit für Ihre Aufgabe.

Dieses Seminar können Sie auch als Hybridteilnehmerin mitmachen, d.h. Sie werden online dazugeschaltet. Benötigt dafür wird ein guter Internetzugang, ein Headset und wenn möglich eine Kamera. Bitte geben Sie das bei der Buchung des Themas an, damit wir die Hybrizuschaltung entsprechend vorbereiten können.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge