Webinar
Termin: 18.09.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Die Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfasst Warentransaktionen innerhalb des EU-Binnenmarkts und ist eine in allen Mitgliedsstaaten vorgeschriebene Meldepflicht. Unternehmen in Deutschland geben die Intrastat-Meldung an das Statistische Bundesamt ab, wenn ihre Versendungen oder Eingänge von Gemeinschaftswaren innerhalb der EU die jeweils geltenden Meldeschwellen überschreiten.

Doch welche Warenbewegungen sind tatsächlich meldepflichtig? Welche Werte sind anzugeben? Und wie werden besondere Geschäftsfälle korrekt behandelt?

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Zoll und Einfuhr