Jedes Unternehmen, dass in den USA seine Produkte veräußert, wird zwangsläufig mit der amerikanischen Produkthaftung konfrontiert, wenn es als „Hersteller“ anzusehen ist. Besteht ein Produkt aus mehreren Komponenten, ist jeder einzelne Lieferant als Hersteller anzusehen. Die Haftung des Herstellers ist unabhängig davon, wie das Produkt ins Land kam und von wem es verkauft wurde. Auch wenn in den USA niemals eine Katze in der Mikrowelle getrocknet wurde, prägen solche Geschichten die deutsche Wahrnehmung exorbitanter Schadensersatzsummen der amerikanischen Justiz. Das amerikanische Produkthaftungsrecht als Schreckgespenst entspricht also nicht unbedingt der Realität, ist aber wesentlich risikoreicher als das deutsche. Prävention mit dem Ziel, Klagen aus Produkthaftung in den USA zu verhindern, ist deshalb oberstes Gebot.
Produkthaftung in den USA
Seminar
Termin:
20.11.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Region Stuttgart