Workshop
Termin: 14.10.2025
Ort: Böblingen, Deutschland
Veranstalter: IHK-Exportakademie GmbH, IHK Region Stuttgart

Reparaturen fallen immer wieder an – werden sie in einem Drittland durchgeführt, lassen sich mit den richtigen Verfahren Abgaben sparen. Werden Reparaturen als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie außerhalb der EU ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Werden allerdings bereits ausgeführte Waren zur Reparatur in die EU zurückgeschickt, sollte eine aktive Veredelung angestrebt werden.

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Zoll und Einfuhr