Informationsveranstaltung
Termin: 29.09.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Südlicher Oberrhein (Freiburg), IHK Hochrhein-Boden­see (Konstanz)

Um Arbeiten oder Dienstleistungen in der Schweiz durchzuführen, bedarf es in den meisten Fällen keiner Bewilligung, aber die Einsätze in der Schweiz sind zu melden.

  • Was ist zu melden?
  • Wo erfolgt die Meldung?
  • Worauf ist zu achten?
  • Besteht immer eine Meldepflicht?

Dieser Artikel ist relevant für:

Dienstleistungen und Handel, Schweiz