In internationalen Geschäften treten häufig Reihen- und Dreiecksgeschäfte auf, in denen drei oder mehr Unternehmer Kaufverträge über dieselbe Ware abschließen, diese Ware jedoch unmittelbar vom ersten zum letzten ausgeliefert wird. Bei derartigen Reihen- und Dreiecksgeschäften kommt nur für eine der Lieferungen die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bzw. für innergemeinschaftliche Lieferungen in Betracht (sog. „bewegte Lieferung“). Alle anderen Lieferungen sind sog. „ruhende Lieferungen“ und unterliegen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung.
Weiterhin erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Reihen- und Dreiecksgeschäfte in EU-Binnenmarkt und Drittländer und haben die Möglichkeit, über eine Chat-Funktion Fragen an den Trainer zu stellen. Am Ende des Online-Seminars erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche verwendeten Internetlinks und die Antworten auf die im Webinar gestellten Fragen.