Workshop
Termin:
10.06.2026
Ort:
online
Veranstalter:
IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Sofern Sie gewerblich Export- und Importgeschäfte betreiben wollen, müssen Sie dieses Gewerbe anmelden.
Das erfolgt beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt der Landkreise oder kreisfreien Städte, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Geschäftstätigkeit ausüben wollen.
Grundsätzlich reicht die Anmeldung Ihres Gewerbes aus, eine Erlaubnispflicht besteht nicht.
Lediglich für den Export oder Import bestimmter Waren können Genehmigungen erforderlich sein.