Seminar
Termin:
08.04.2025
Ort:
Düsseldorf, Deutschland
Veranstalter:
IHK zu Düsseldorf
Die Möglichkeiten für nachträgliche Zoll-, Außenwirtschafts- und Präferenzprüfungen ergeben sich aus dem Artikel 48 des Unionszollkodex im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhrgeschäften und können im Regelfall bis zu drei Kalenderjahre zurückgehen.
Ob und wie oft Unternehmen einer nachträglichen Zollbetriebsprüfung unterzogen werden, ist von verschiedenen Faktoren wie Art der Waren, Ausfuhrländern, Bewilligungsauflagen zu Zollbewilligungen, jährliches Abgabenvolumen, Verjährungsfristen für Geschäftsunterlagen oder Änderungen von Rechtsquellen abhängig.