Seminar
Termin: 20.10.2025
Ort: Kassel, Deutschland
Veranstalter: IHK Kassel-Marburg

Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Drittländern Abkommen über die Gewährung von Zollvorteilen, sogenannten Präferenzabkommen, geschlossen. Lieferungen in diese Länder können dort bei der Einfuhr vom Zoll befreit sein bzw. eine Zollermäßigung erhalten, wenn die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllt sind und ein Präferenznachweis ausgestellt wird. Gleiches gilt bei der Einfuhr aus bestimmten Ländern in die Europäische Union. 

Das Seminar „Warenursprung und Präferenzen (Aufbauseminar)“ richtet sich an Mitarbeiter, die bereits Vorkenntnisse haben. Hierbei wird die Ursprungssystematik mit Hilfe von Beispielen und Übungen genauer beleuchtet.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr