Seminar
Termin: 14.10.2026  –  15.10.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Halle-Dessau

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, um die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z. B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).

Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge