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\nDie meisten deutschen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, monatlich Intrastatmeldungen für die Verkehrsrichtungen Eingang und/ oder Versendung abzugeben. Während sich die „Standardfälle“ in der Regel zügig und auch automatisiert melden lassen, führen Sonderfälle wie Rückwaren, Reklamationen, Reihen- und Dreiecksgeschäfte zu besonderen Herausforderungen für die meldepflichtigen Unternehmen. Das Statistische Bundesamt prüft die eingereichten Daten auf Plausibilität, beispielsweise hinsichtlich der Meldefelder Warennummern, Rechnungswert, Mengen und Gewichten und erhält zusätzlich von den Finanzbehörden Daten aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Vor diesem Hintergrund werden im Seminar auch umsatzsteuerliche Grundlagen behandelt.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<HTML><HEAD><TITLE></TITLE><BODY><FONT SIZE=2>Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/grundlagen-der-intrastat-1951398<p>Die meisten deutschen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, monatlich Intrastatmeldungen für die Verkehrsrichtungen Eingang und/ oder Versendung abzugeben. Während sich die „Standardfälle“ in der Regel zügig und auch automatisiert melden lassen, führen Sonderfälle wie Rückwaren, Reklamationen, Reihen- und Dreiecksgeschäfte zu besonderen Herausforderungen für die meldepflichtigen Unternehmen. Das Statistische Bundesamt prüft die eingereichten Daten auf Plausibilität, beispielsweise hinsichtlich der Meldefelder Warennummern, Rechnungswert, Mengen und Gewichten und erhält zusätzlich von den Finanzbehörden Daten aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Vor diesem Hintergrund werden im Seminar auch umsatzsteuerliche Grundlagen behandelt.</p></FONT></BODY></HTML>
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