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\nViele deutsche Unternehmen sind vom US-Re-Exportrecht betroffen, ohne es zu wissen. Berührungspunkte könnten gegeben sein, wenn beispielsweise US-Güter aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Länder re-exportiert werden oder – in manchen Fällen – diese US-Güter als Vormaterialien in neue Produkte eingehen oder auch dann,  wenn Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Da das US-Exportrecht nach US-Auffassung eine weltweite Gültigkeit entfaltet (sog. “exterritoriale Wirkung“), können auch deutsche Unternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sein.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<HTML><HEAD><TITLE></TITLE><BODY><FONT SIZE=2>Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/grundlagen-der-us-reexportkontrolle-1988324<p><span>Viele deutsche Unternehmen sind vom US-Re-Exportrecht betroffen, ohne es zu wissen. Berührungspunkte könnten gegeben sein, wenn beispielsweise US-Güter aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Länder re-exportiert werden oder – in manchen Fällen – diese US-Güter als Vormaterialien in neue Produkte eingehen oder auch dann,  wenn Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Da das US-Exportrecht nach US-Auffassung eine weltweite Gültigkeit entfaltet (sog. “exterritoriale Wirkung“), können auch deutsche Unternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sein.</span></p></FONT></BODY></HTML>
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