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SUMMARY:Kompakt-Überblick über die US-Exportkontrolle
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DESCRIPTION:Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/kompakt-ueberblick-ueber-die-us-exportkontrolle-1926578
\nDas US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, den US-Exportkontrollvorschriften unterfallen können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Die US-Exportkontrolle betrifft also nicht nur ausländische Unternehmen mit US-Konzernzugehörigkeit, sondern auch alle anderen ausländischen Unternehmen.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<HTML><HEAD><TITLE></TITLE><BODY><FONT SIZE=2>Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/kompakt-ueberblick-ueber-die-us-exportkontrolle-1926578<p><span>Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, den US-Exportkontrollvorschriften unterfallen können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Die US-Exportkontrolle betrifft also nicht nur ausländische Unternehmen mit US-Konzernzugehörigkeit, sondern auch alle anderen ausländischen Unternehmen.</span></p></FONT></BODY></HTML>
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