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SUMMARY:Mitarbeiterentsendung in die Schweiz und Mindestlohnberechnung
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\nDie Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz sind eng, dennoch sind beim Waren- und Dienstleistungsexport in die Schweiz - trotz der bilateralen Verträge - einige wichtige Besonderheiten zu beachten, um eine reibungslose Auftragsabwicklung sicherzustellen. Es gilt, die spezifischen zoll- und arbeitsrechtlichen Regelungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere reine Montagearbeiten, das Mitführen von Werkzeugen und Ausrüstungen sowie die Mitarbeiterentsendung.\nIn kompakter Form besteht die Möglichkeit, sich mit Fachleuten über das Schweizer Zollrecht, Arbeitsrecht und Mehrwertsteuerrecht auszutauschen.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<HTML><HEAD><TITLE></TITLE><BODY><FONT SIZE=2>Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/mitarbeiterentsendung-in-die-schweiz-und-mindestlohnberechnung-1991398<p>Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz sind eng, dennoch sind beim Waren- und Dienstleistungsexport in die Schweiz - trotz der bilateralen Verträge - einige wichtige Besonderheiten zu beachten, um eine reibungslose Auftragsabwicklung sicherzustellen. Es gilt, die spezifischen zoll- und arbeitsrechtlichen Regelungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere reine Montagearbeiten, das Mitführen von Werkzeugen und Ausrüstungen sowie die Mitarbeiterentsendung.</p><p>In kompakter Form besteht die Möglichkeit, sich mit Fachleuten über das Schweizer Zollrecht, Arbeitsrecht und Mehrwertsteuerrecht auszutauschen.</p></FONT></BODY></HTML>
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