(GTAI) - Am 29. Oktober 2025 trat das modernisierte Handelskapitel des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine in Kraft. Es ersetzt die kriegsbedingten, zoll- und quotenfreien "Autonomen Handelsmaßnahmen". Der bisherige Rahmen wird durch neue begrenzte Zollkontingente für ukrainische Agrarprodukte ersetzt, flankiert von Klauseln zum Schutz sensibler Sektoren in der EU.

Eine zentrale Komponente des Abkommens ist, dass erweiterte Marktzugänge an die schrittweise Angleichung der ukrainischen Produktionsstandards an EU-Normen gekoppelt sind. Die Ukraine verpflichtet sich, ihre Vorschriften zu Tierwohl, Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln bis Ende 2028 an EU Produktionsstandards anzugleichen. Kyjiw muss dabei jährlich über Fortschritte berichten. Bei Nichterfüllung und Verstößen könnten die Zölle wieder angehoben werden.

Für die ukrainische Agrarwirtschaft bedeutet das: Ohne massive Investitionen könnte der Zugang zum wichtigsten Absatzmarkt der EU gefährdet sein. Exportorientierte Agroholdings erfüllen viele Anforderungen bereits. Nun müssen auch mittelgroße Betriebe ihre Produktionsverfahren an EU-Anforderungen anpassen. Die übernommenen Verpflichtungen dürften Investitionen von mehreren Milliarden Euro auslösen - in Tierwohl, Verarbeitung, Lagerung, Digitalisierung und Lebensmittelsicherheit.

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