(BMWE) - Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum 20. März 2026 eine neue, auf 6 Monate befristete Allgemeine Genehmigung (AGG) für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken in Kraft. Ziel der neuen AGG ist es, im Einklang mit administrativen Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung in die Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche:
„Die wahllosen Angriffe des Irans auf die Golfstaaten haben zur Folge, dass dort Rüstungsgüter vor allem zur Luftverteidigung dringend benötigt werden. Gleichzeitig besteht der Bedarf der Ukraine zur militärischen Unterstützung insbesondere der Luftverteidigung unvermittelt fort. Mit der neuen, zeitlich befristeten AGG 48 passen wir unsere Verfahren der Rüstungsexportkontrolle für die Ausfuhr dringend benötigter Rüstungsgüter in diese Länder an die neuen Erfordernisse an. Damit stellen wir schnelle und unbürokratische Ausfuhren zur Stärkung ihrer Verteidigungssysteme sicher und setzen so ein Zeichen der Solidarität.“

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