(GTAI) - In Bezug auf den Digitalisierungsgrad der heimischen Industrie hat Polen weiterhin großen Nachholbedarf. Diesen Prozess will die Regierung nun stärker unterstützen und kündigt Steuererleichterungen an. So sollen Kapitalgesellschaften mit einem Jahresumsatz von höchstens 22 Millionen Euro ab 2021 keine Körperschaftssteuer (CIT) zahlen müssen, wenn sie ihre Gewinne reinvestieren. Als Vorbild dafür dient die Körperschaftssteuer in Estland.

Neben der Umsatzobergrenze gibt es für die Firmen in Polen zudem weitere Vorgaben. Beispielsweise müssen mindestens drei Mitarbeiter angestellt sein und die Gesellschaft darf keine Anteile an anderen Unternehmen besitzen. Der entsprechende Gesetzesentwurf zur Einführung der neuen Regeln befand sich Anfang November zur Zustimmung im Parlament. Über Details zur Körperschaftssteuer nach estnischem Vorbild informiert Polens Wirtschaftsministerium auf seiner Internetseite in polnischer Sprache.

Lesen Sie den ganzen Artikel bei Germany Trade & Invest