(GTAI) - Japans Regierung steckt nach derzeit gültigem Energieplan für Windkraft im Jahr 2030 keine sehr hohen Ziele. Diese beziehen sich vor allem auf die Offshore-Windkraft, deren Ausbau gerade erst anfängt. Bei der Onshore-Windkraft wird kaum noch Entwicklungspotential erwartet, da die geeigneten Landflächen relativ gering sind und der Widerstand in der Bevölkerung relativ hoch ist.

Der Startschuss für die Offshore-Windenergienutzung soll 2020 sein. Mit dem "Act of Promoting Utilization of Sea Areas in Development of Power Generation Facilities Using Maritime Renewable Energy", der im April 2019 in Kraft gesetzt wurde, ist die gesetzliche Grundlage geschaffen worden. Damit können Ausschreibungen für Offshore-Windprojekte nun in die konkrete Umsetzung treten. Zwar hat die Ergänzung des "Port and Harbour Act" im Jahr 2016 die Entwicklung von Offshore-Windprojekten in Hafen- und an Anlegerstellen ermöglicht, was jedoch nur begrenztes Potenzial umfasst.

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