(BMWi) - Der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am Abend des 9. November auf neue Exportregeln für Dual-Use Güter geeinigt. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Gütern, Software und Technologie, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deren Ausfuhr aus der EU daher kontrolliert wird.

Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier: „Die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung ist ein wichtiger Beitrag, um die Regularien der EU fit für die aktuellen Herausforderungen der Handelspolitik zu machen. Die neuen Exportregeln für Dual-Use Güter bringen Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheitsinteressen und den Schutz der Menschenrechte miteinander in Einklang. Wir schaffen damit ein ausgeglichenes Regelwerk, das neben bestimmten Erleichterungen für Unternehmen auch eine stärkere Kontrolle von Überwachungstechnik vorsieht. Eine engere Kooperation der Mitgliedstaaten trägt künftig zu einer besseren und einheitlicheren EU-Politik in der Dual-Use Exportkontrolle bei.“

Mit den neuen Regeln ersetzt die Europäische Union ihr aus dem Jahr 2009 stammendes, derzeitiges Regelwerk zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) und passt dieses den technologischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen an. Kernelemente der Einigung sind neue, striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen, Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen, eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch die verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.

Die Einigung muss nun im Weiteren von den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

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