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\nOb Waren für Reparaturen von Drittländern in die EU zurückgeschickt werden oder vorübergehend in ein Drittland überführt werden – beide Fälle bespricht Johannes Lieb, Leiter AEB Seminare im Online-Seminar.\nWerden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<HTML><HEAD><TITLE></TITLE><BODY><FONT SIZE=2>Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/reparaturabwicklung-mit-dem-drittland-1880914<p class="align--justify MsoNormal">Ob Waren für Reparaturen von Drittländern in die EU zurückgeschickt werden oder vorübergehend in ein Drittland überführt werden – beide Fälle bespricht Johannes Lieb, Leiter AEB Seminare im Online-Seminar.</p><p class="align--justify MsoNormal">Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei.</p></FONT></BODY></HTML>
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