BEGIN:VCALENDAR VERSION:2.0 METHOD:PUBLISH BEGIN:VEVENT SUMMARY:Umsatzsteuer International 2022 CLASS:PUBLIC DESCRIPTION:Link: https://www.gtai-exportguide.de/de/events/umsatzsteuer-international-2022--781642 \nSpätestens seit der Neuregelung der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und der damit zusammenhängenden Einführung der besonderen Besteuerungsverfahren OSS und IOSS hat die umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Waren über eine Grenze hinweg weiter an Brisanz gewonnen.\n„Mit oder ohne Umsatzsteuer?“ ist die Frage, die der Unternehmer bei grenzüberschreitenden Geschäften spätestens bei der Rechnungsstellung beantworten muss. Schon die Antwort „mit Umsatzsteuer“ zieht unweigerlich die Frage nach sich „mit welcher Umsatzsteuer?“ Gerade bei Geschäften mit Endverbrauchern in anderen Mitgliedstaaten kann leicht eine Situation eintreten, die die Abführung von Umsatzsteuer ins Ausland notwendig macht. Betroffen könnten alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – sein. Ob die umsatzsteuerliche Behandlung richtig war, erfährt der Unternehmer häufig erst (zu) spät, wenn das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung diese Sachverhalte aufgreift. X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:
Spätestens seit der Neuregelung der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und der damit zusammenhängenden Einführung der besonderen Besteuerungsverfahren OSS und IOSS hat die umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Waren über eine Grenze hinweg weiter an Brisanz gewonnen.
„Mit oder ohne Umsatzsteuer?“ ist die Frage, die der Unternehmer bei grenzüberschreitenden Geschäften spätestens bei der Rechnungsstellung beantworten muss. Schon die Antwort „mit Umsatzsteuer“ zieht unweigerlich die Frage nach sich „mit welcher Umsatzsteuer?“ Gerade bei Geschäften mit Endverbrauchern in anderen Mitgliedstaaten kann leicht eine Situation eintreten, die die Abführung von Umsatzsteuer ins Ausland notwendig macht. Betroffen könnten alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – sein. Ob die umsatzsteuerliche Behandlung richtig war, erfährt der Unternehmer häufig erst (zu) spät, wenn das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung diese Sachverhalte aufgreift.
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