Webinar
Termin: 27.05.2026
Ort: online
Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg

Am 01. Juni 2026 führen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das volldigitale Carnet gemeinsam ein. Die Abfertigung per QR-Code wird verpflichtend. Das Carnetverfahren für die vorübergehende Ausfuhr von Waren wie Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgüter oder Warenmuster ist in 81 Ländern anwendbar. Eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern entfällt. Carnets bieten zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Afrika